Internationale Abkommen

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HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für El Salvador am 20.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland aber erst mit dessen Annahme des Beitritts (Art 39 HBÜ).

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Umstellung bei Gesetzblattangaben

Seit dem 1.1.2023 erscheint das Bundesgesetzblatt nicht mehr auf Papier, sondern nur noch online. Das bedingt auch eine Änderung bei den hierauf bezogenen Fundstellenangaben im Werk »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht« und in Bergmann Aktuell.

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Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für Litauen am 3.1.2023 in Kraft getreten.

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK (SEV Nr. 214) wird für Belgien am 1.3.2023 in Kraft treten; Deutschland ist noch nicht Vertragsstaat.

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Fakultativprotokoll vom 25.5.2000 zur KRK

Die territoriale Anwendung des Fakultativprotokolls vom 25.5.2000 betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes wurde von den Niederlanden auf Curaçao erstreckt.

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Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes wird für Neuseeland (ohne die territoriale Anwendbarkeit auf Tokelau) am 22.12.2022 in Kraft treten.

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Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Botsuana am 16.11.2023 in Kraft treten.

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Haager Adoptionsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für Botsuana am 1.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland jedoch nur, wenn dieses keinen Einspruch dagegen gemäß Art. 44 Abs. 3 HAdoptÜ einlegt.

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HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Botsuana am 1.2.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland jedoch erst nach Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4 HKÜ.

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