Internationale Abkommen

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KSÜ

Das KSÜ wird am 1.12.2019 für zwei weitere Staaten in Kraft treten.

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Haager Übereinkommen über Beweisaufnahme

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen tritt für Nicaragua am 28.4.2019 in Kraft, Geltung im Verhältnis zu Deutschland tritt jedoch erst nach Annahme des Beitritts gemäß Art. 39 HBÜ ein.
Quelle:   (Übk. Nr. 20)  

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Haager Adoptionsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für zwei amerikanische Länder in Kraft treten.

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Genfer Flüchtlingskonvention

Das Genfer UN-Abkommen v. 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge tritt für den Südsudan am 10.3.2019 nach Maßgabe einer Erklärung nach Art. 1 Abschnitt B Abs. 1 Satz 2 lit. b GFK in Kraft
Quelle: BGBl. 2019 II 84; (Vorbehalte und Erklärungen)

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll v. 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum UN-Übereinkommen v. 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für San Marino am 26.12.2018 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl 2019 II 62

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 (betreffend Gutachten des EGMR) zur EMRK wird für die Niederlande am 1.6.2019 in Kraft treten.

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