Internationale Abkommen

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HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung tritt für Kuba am 1.12.2018 in Kraft.
Quelle: (Übk. Nr. 28)

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KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit,dasanzuwendendeRecht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) wird für Paraguay am 1.7.2019 in Kraft treten.
Quellen: (Übk. Nr. 34), BGBl. 2019 II 303

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für die Philippinen am 14.5.2019 in Kraft treten; im Verhältnis zu Deutschland allerdings nur, wenn dieses bis dahin keinen Einspruch einlegt.
Quelle: (Übk. Nr. 12)

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HZÜ

Deutschland hat eine Erklärung zum Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) abgegeben, nach der die Autonome Republik Krim und die Stadt Sewastopol für die Anwendung des Übereinkommens für Teile des ukrainischen Hoheitsgebiets erachtet werden.
Quelle: BGBl. 2018 II 854

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für Guyana am 18.4.2019 in Kraft treten.

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HAdoptÜ

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoption wird für Benin am 1.10.2018 in Kraft treten.

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Handreichung zum HAdoptÜ

Die Haager Konferenz hat eine Handreichung in französischer Sprache zu gewöhnlichem Aufenthalt und Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoption online gestellt.

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