Internationale Abkommen

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Einsprüche gegen Vorbehalte zur KRK

Eine Reihe von Staaten hat gegen die Vorbehalte Somalias vom 1.10.2015 (vgl. BGBl. 2015 II S. 1600) zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes (betreffend die Art. 14, 20 und 21 sowie jede andere Bestimmung, die der Scharia zuwiderläuft) Einspruch erhoben.

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Haager Konferenz für IPR

Die Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vom 31.10.1951 i.d.F. vom 30.6.2005 ist am 19.10.2016 für Saudi-Arabien in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2016 II 1249

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Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern ist am 1.11.1996 für Serbien in Kraft getreten.

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Ukraine nach Maßgabe einer Erklärung am 2.12.2016 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2016 II 1208 und

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HAÜ

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für Ghana am 1.1.2017 in Kraft treten.
Quelle:

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Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) tritt im Verhältnis Deutschlands zum Kosovo und zu Marokko nicht in Kraft, da Deutschland jeweils einen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 eingelegt hat.
Quelle: BGBl. 2016 II 1008

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