Internationale Abkommen

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Übereinkommen über Befreiung von der Legalisation

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, völkerrechtlich in Kraft für Paraguay am 30.8.2014 und für Burundi am 13.2.2015, hat im Verhältnis dieser Staaten zu Deutschland keine Geltung, da Deutschland einen Einspruch gemäß Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens gegen deren Beitritt eingelegt hatte.
Quelle: BGBl. 2015 II 151

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Haager Konferenz für IPR

Am 4.11.2014 hat Tunesien seine Beitrittsurkunde zur Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vom 31.10.1951 hinterlegt und ist damit 78. Mitglied der Konferenz geworden.
Quelle:

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