Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird mit Wirkung zum 1.8.2014 für alle EU-Staaten außer Dänemark in Kraft treten.
Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für den Irak am 1.7.2014 in Kraft treten.
Quelle:
Am 27.1.2014 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass sie der Entscheidung Griechenlands zustimmt, künftig die Rom III-Verordnung (VO (EU) 1259/2010) anzuwenden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom 7.11.2013 eine Regelung im griechischen Recht der Lebenspartnerschaften für EMRK-widrig erklärt.
Costa Rica hat am 14.1.2014 als 10. Staat seine Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum New Yorker UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren hinterlegt.