Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen gilt für Kolumbien und Montenegro im Verhältnis zu Deutschland seit dem 9.8. 2013
Quelle: BGBl 2013 II 1275
Burkina Faso hat am 1.10. 2013 die Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht angenommen und ist damit zu deren 75. Mitgliedstaat geworden.
Quelle:
Das Europäische Übereinkommen vom 7.6.1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht wird für Marokko am 20.9.2013 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2013 II 1194
Das CIEC-Übereinkommen Nr. 16 vom 8.9.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern ist für Rumänien am 5.6.2013 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 1195
Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wurde von der Ukraine am 24.7.2013 als viertem Vertragsstaat ratifiziert.
Das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht ist am 1.8.2013 zwischen Serbien und der Europäischen Union (alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark und dem Vereinigten Königreich) völkerrechtlich in Kraft getreten.
Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung tritt für Kasachstan am 1.9.2013 in Kraft.
Quelle:
Im Juni ist eine Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Vietnam auf dem Gebiet der internationalen Adoption unterzeichnet worden.