Internationale Abkommen

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Haager Übereinkommen über Anerkennung von Unterhaltsentscheidungen

Das Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf den Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern ist nach der Änderung der verfassungsrechtlichen Struktur der Niederlande (vgl. BGBl. 2012 II 1027) für den karibischen Teil (Bonaire, Saba, St. Eustatius), Curaçao und Sint Maarten (niederländischer Teil) am 10.10. 2010 nach Maßgabe der ergänzenden Erklärung vom 25.7.2012 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 387

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Haager Übereinkommen über Unterhaltspflichten

Das Haager Übereinkommen vom 2.10.1973 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht ist für die Niederlande, karibischer Teil (Bonaire, Saba, St. Eustatius), Curaçao und Sint Maarten (niederländischer Teil) am 10.10.2010 nach Maßgabe der ergänzenden Erklärung vom 25.7.2012 in Kraft getreten. Für Albanien ist es am 1.11.2011 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 386

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Haager Übereinkommen über Zustellung

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist für Armenien am 1.2.2013 und für die Republik Moldau (nach Maßgabe von Erklärungen) ebenfalls am 1.2.2013 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 386

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Haager Kinderschutzübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption gilt für Swasiland ab dem 1.7.2013.
Quelle:

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Europäisches Übereinkommen über Verfahren vor dem EGMR

Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist für Estland am 1.3.2012, Griechenland am 1.4.2005, Lettland am 1.9.2006, Monaco am 1.5.2007 und Polen am 1.2.2013 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 165

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