Kindschaft

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HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Pakistan am 1.3.2017 in Kraft treten, hat aber mangels Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4 HKÜ noch keine Geltung für Deutschland.
Quelle:

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für Georgien am 19.12.2016 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2016 II 1350

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Sorgerechtsgesetz verfassungswidrig

Der spanische Verfassungsgerichtshof (Tribunal Constitucional) hat mit Urteil vom 16.11.2016 entschieden, dass das Gesetz Nr. 5 der autonomen Region Valencia (Comunitat Valenciana) vom 1. April 2011 über die Familienbeziehungen von Jungen und Mädchen, deren Eltern nicht zusammenleben, wegen Kompetenzüberschreitung verfassungswidrig und nichtig ist.

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Geburtsurkunde muss biologische Eltern ausweisen

Nach einer Entscheidung des Supreme Court von Arkansas vom 8.12.2016 (2016 Ark. 437) müssen in Arkansas ausgegebene Geburtsurkunden auch dann die biologischen Eltern ausweisen, wenn das Kind durch den gleichgeschlechtlichen Partner eines biologischen Elternteils adoptiert wurde.

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Einsprüche gegen Vorbehalte zur KRK

Eine Reihe von Staaten hat gegen die Vorbehalte Somalias vom 1.10.2015 (vgl. BGBl. 2015 II S. 1600) zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes (betreffend die Art. 14, 20 und 21 sowie jede andere Bestimmung, die der Scharia zuwiderläuft) Einspruch erhoben.

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Sozioaffektive Elternschaft und biologische Elternschaft

Das Oberste Bundesgericht Brasiliens (Supremo Tribunal Federal, STF) hat am 21.9.2016 entschieden, dass das Bestehen einer sozioaffektiven Elternschaft eines nicht biologisch verwandten Mannes zu einem Kind den biologischen Vater des Kindes nicht von der elterlichen Verantwortung und entsprechenden Verpflichtungen entbindet.

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Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern ist am 1.11.1996 für Serbien in Kraft getreten.

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Ukraine nach Maßgabe einer Erklärung am 2.12.2016 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2016 II 1208 und

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