Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19.10.1996 tritt für diese Staaten in Kraft.
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Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist für Irland, Kasachstan und Togo in Kraft getreten.
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Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung tritt im Verhältnis zu Deutschland am 1.6.2011 in Kraft.
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Das Übereinkommen ist für Finnland, Kroatien und Montenegro nach Maßgabe von Erklärungen über die Anwendbarkeit auf bestimmte Familienverfahren in Kraft.
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Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern ist für Deutschland am 01.01.2011 in Kraft getreten.
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Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist im Verhältnis zu Deutschland am 01.10.2010 in Kraft getreten.