Geburtsbeurkundung

Den Standesämtern wird, ganz allgemein, vorgeworfen, dass zu viel Zeit zwischen der Anzeige der Geburt und der Beurkundung vergeht, mit der Folge, dass die Eltern keine Geburtsurkunde erhalten, die sie zur Beantragung von Sozialleistungen vorlegen müssen.

In dieser Umfrage geht es darum zu ermitteln, warum nicht zügig beurkundet werden kann, beispielhaft für das Jahr 2025.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung.


Wir bitten um folgende Angaben

1. Wieviel Tage liegen durchschnittlich zwischen Eingang der Geburtsanzeige im Standesamt und der Beurkundung im Register?

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2. Innerhalb von wieviel Tagen liegen die erforderlichen urkundlichen Nachweise vor?

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3. Welche Sachverhalte führen zu den längsten Beurkundungszeiten?

4. Wir freuen uns über Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung.