Österreich

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Diskriminierung bei Stiefkindadoption EMRK-widrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom 19.2.2013 das Fehlen der Möglichkeit, das Kind eines gleichgeschlechtlichen Partners zu adoptieren, mit dem keine eingetragene Partnerschaft besteht, als Diskriminierung im Verhältnis zu verschiedengeschlechtlichen unverheirateten Paaren erachtet.

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Finnland, Frankreich, Niederlande, Österreich, Portugal, Malta

Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19.10.1996 tritt für diese Staaten in Kraft.
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