Belgien

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Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.

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Europäisches Adoptionsübereinkommen

Das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert) tritt für Belgien am 1.9.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 938; Vorbehalte und Erklärungen unter (SEV Nr. 202)

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Übereinkommen über Staatenlosigkeit

Gambia ist im Rahmen einer Zeremonie in Genf am 1.7.2014 dem Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen und dem Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit beigetreten.

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Neue Regeln für Weitergabe des Familiennamens

In Belgien wurde das Gesetz zur Modifizierung des Zivilgesetzbuchs im Hinblick auf die Gleichheit von Mann und Frau bei der Art der Weitergabe des Familiennamens an Kinder und Adoptierte verabschiedet.

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