14. Januar 2015
Belgien

Zuständigkeit der Konsulate für Namenserklärungen

Seit dem 1.1.2015 können im Ausland wohnhafte Belgier Erklärungen zur Änderung des Nachnamens ihrer Kinder auch bei belgischen Konsulaten abgeben. Die am 1.6.2014 in Kraft getretene Neuregelung, nach der Kinder den Nachnamen ihres Vaters, ihrer Mutter oder eine Kombination aus beiden – bei frei wählbarer Reihenfolge – erhalten können, konnte bisher dort nicht umgesetzt werden, da die Konsulate keine entsprechende Zuständigkeit hatten. Dies ist nun geändert worden.