Belgien

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK (SEV Nr. 214) wird für Belgien am 1.3.2023 in Kraft treten; Deutschland ist noch nicht Vertragsstaat.

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CIEC-Übereinkommen Nr. 34

Das Straßburger CIEC-Übereinkommen Nr. 34 vom 14.3.2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern ist am 1.7.2022 zwischen Belgien, Deutschland und der Schweiz in Kraft getreten.

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Haager Übereinkommen über Erwachsenenschutz

Das Haager Übereinkommen vom 13.1.2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen wird für Belgien am 1.1.2021 in Kraft treten, soweit die Vertragsstaaten nicht gemäß Art. 54 Abs. 3 ErwSÜ binnen 6 Monaten Einspruch einlegen.

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Reform des Ehegüterrechts

Am 1.9.2018 tritt in Belgien die Reform des Ehegüterrechts (Gesetz vom 22.7.2018  - Belgisch Staatsblad/Moniteur Belge v. 27.7.2018, S. 59435) in Kraft.

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Änderungen im IPR, im Familien- und Namensrecht

Das Gesetz vom 6.7.2017 (veröffentlicht am 24.7.2017) zur Vereinfachung, Harmonisierung, Informatisierung und Modernisierung  von Bestimmungen des Zivilrechts und des Zivilverfahrens, ebenso wie des Notariats bringt auch einige Änderungen im IPR, im Familien- und Namensrecht.

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Beseitigung von Adoptionshindernissen

Die belgische Abgeordnetenkammer hat am 9.2.2017 fast einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuchs angenommen, dessen Ziel es ist, noch bestehende Hindernisse bei der Adoption durch eine gleichgeschlechtliche Partnerin zu beseitigen.
 
 

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