29. August 2018
Belgien

Reform des Ehegüterrechts

Am 1.9.2018 tritt in Belgien die Reform des Ehegüterrechts (Gesetz vom 22.7.2018  - Belgisch Staatsblad/Moniteur Belge v. 27.7.2018, S. 59435, Nummer 2018040546) in Kraft. Eines der Hauptziele der Reform liegt in der Stärkung der Stellung des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten. Dies betrifft auch den Fall des Versterbens eines der Partner. Darüber hinaus werden Regelungen klarer gefasst.

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