27. März 2026
Belgien

Regelungen zum Entzug der Staatsangehörigkeit geändert

Das Gesetz über die Durchführung von Drogentests in Übergangswohnheimen und über den Entzug der belgischen Staatsangehörigkeit vom 8.2.2026, im Amtsblatt veröffentlicht am 18.2.2026, ändert Art. 23/1 und Art. 23/2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Dabei wird v. a. Ziff. 1 in Art. 23/1 § 1 dieses Gesetzes neu gefasst, was die Art der strafrechtlichen Verurteilung betrifft, die zu einem Entzug der Staatsangehörigkeit führen kann. (Wie bisher ist dieser nur bei Personen möglich, die ihre Staatsangehörigkeit nicht aus einem der in Art. 23/1 § 1 genannten Tatbestände ableiten.) Ins Strafgesetzbuch wird ein neuer Art. 141quater eingefügt, nach dem der Richter bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von mindestens fünf Jahren aufgrund bestimmter Straftatbestände grundsätzlich von Amts wegen eine Entscheidung über den Entzug der Staatsangehörigkeit trifft.

Link zum Amtsblatt mit dem Gesetzestext (Relevante Vorschriften auf S. 8702/8703)