Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit wird am 1.11.2017 für Burkina Faso in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2017 II 1230
Burkina Faso hat am 1.10. 2013 die Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht angenommen und ist damit zu deren 75. Mitgliedstaat geworden.
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