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Haager Apostille-Übereinkommen

Eine Reihe von Staaten hat gegen den Beitritt Bangladeschs zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens eingelegt

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Bangladesch am 30.3.2025 in Kraft treten, allerdings nicht im Verhältnis zu Deutschland, das am 10.9.2024 Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt von Bangladesch eingelegt hat.

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Bangladesch (als dessen 1. Haager Übereinkommen!) am 30.3.2025 in Kraft treten, allerdings nur im Verhältnis zu den Staaten, die bis dahin keinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ einlegen.

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Diskriminierung von Frauen im Familienrecht

Nach einem im September veröffentlichten Bericht der Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch führen diskriminierende familienrechtliche Bestimmungen in Bangladesch zu Armut von Frauen.
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