Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Bangladesch (als dessen 1. Haager Übereinkommen!) am 30.3.2025 in Kraft treten, allerdings nur im Verhältnis zu den Staaten, die bis dahin keinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ einlegen.