16. September 2025
Litauen, Bangladesch
Haager Apostille-Übereinkommen
Litauen hat am 27.1.2025 Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt von Bangladesch zum 30.3.2025 eingelegt mit der Folge, dass das HApostilleÜ im Verhältnis dieser beiden Staaten gemäß Art. 12 Abs. 3 HApostilleÜ nicht in Kraft getreten ist.
Quelle: BGBl. 2025 II Nr. 62; Erklärung des Einspruchs abrufbar unter www.hcch.net (Übk. Nr. 12)
Deutschland hatte seinen Einspruch bereits am 10.9.2024 eingelegt, womit das HApostilleÜ auch im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Bangladesch nicht in Kraft getreten ist.
Quelle: BGBl. 2024 II Nr. 399