Litauen

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Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für Litauen am 3.1.2023 in Kraft getreten.

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

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Regelungen zur doppelten Staatsangehörigkeit geändert

Am 1.7.2016 ist in Litauen eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Gesetzesvorlage Nr. XIIP-2453(2)) in Kraft getreten, die es Litauern, die sich um den litauischen Staat besonders verdient gemacht haben, bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit erlaubt, die litauische Staatsangehörigkeit beizubehalten.

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Fakultativprotokoll über Beilegung von Streitigkeiten

Das Fakultativprotokoll vom 24.4.1963 über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Wiener Übereinkommen vom 24.4.1963 über konsularische Beziehungen gilt für Litauen seit dem 26.12.2012.
Quelle: BGBl. 2013 II 271

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