Am 1.7.2016 ist in Litauen eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Gesetzesvorlage Nr. XIIP-2453(2)) in Kraft getreten, die es Litauern, die sich um den litauischen Staat besonders verdient gemacht haben, bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit erlaubt, die litauische Staatsangehörigkeit beizubehalten.