25. Juni 2025
Litauen

Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Das litauische Verfassungsgericht hat am 17.4.2025 entschieden, dass das Fehlen einer Regelung zur Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verfassungswidrig ist. Das Parlament sei in deren Ausgestaltung zwar frei, dürfe dabei aber gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht gegenüber verschiedengeschlechtlichen diskriminieren. Außerdem erklärte das Gericht die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften für verfassungsrechtlich geboten. Deshalb könnten betroffene Paare diese Registrierung durch einen Gerichtsbeschluss anordnen lassen. Derzeit ist bekannt, dass einige Paare ein solches Vorgehen durch Rechtsberatung vorbereiten. Ungeachtet dessen ist das Parlament verpflichtet, eine entsprechende Regelung innerhalb eines vernünftigen zeitlichen Rahmens auszuarbeiten und zu erlassen.

(Für grundlegende Hinweise zu dieser Nachricht bedankt sich die IEK-Redaktion bei Herrn Ulrich W. Schulze, Autor des IEK-Länderberichts Litauen.)