Das Haager Übereinkommen v. 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Bahrain am 12.5.2025 i.K. treten, im Verhältnis zu Deutschland allerdings erst nach Annahme des Beitritts gemäß Art. 39 HBÜ.
Mit dem Mai-Update werden in der Online-Version des Bergmann die Länderberichte zu Finnland und zur Russischen Föderation aktualisiert, in weiteren Berichten werden kleinere Änderungen vorgenommen.