25. Juli 2014
Bahrain

Reformen im Staatsangehörigkeitsrecht verkündet

Am 7.7.2014 hat der König von Bahrain ein – sofort in Kraft getretenes – Reformgesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht verkündet. Dieses erweitert die Möglichkeiten für einen Entzug der Staatsangehörigkeit. Das betrifft u.a. eingebürgerte Staatsangehörige, denen eine Täuschung bei der Einbürgerung nachgewiesen wird sowie Staatsangehörige, die Bahrain für mindestens 5 Jahre verlassen, ohne eine Erlaubnis des Innenministers oder einen sonstigen akzeptierten Grund dafür zu haben. Geborene Bahrainer können ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie ohne Erlaubnis des Innenministers eine zweite Staatsangehörigkeit erwerben.