Das UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das Fakultativprotokoll vom 13.12.2006 zu diesem Übereinkommen sind für Libanon am 5.7.2025 in Kraft getreten.
Das UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für Liechtenstein nach Maßgabe einer Erklärung am 17.1.2024 in Kraft getreten.