29. Juli 2025
Libanon, Bhutan
UN-Behindertenübereinkommen
Das UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das Fakultativprotokoll vom 13.12.2006 zu diesem Übereinkommen sind für Libanon am 5.7.2025 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2025 II Nr. 184 (Übk.) und Nr. 185 (Fakultativprotokoll)
Zahlreiche Einsprüche gegen die Vorbehalte Bhutans im Zusammenhang mit seinem Beitritt zum Übereinkommen zum 12.4.2024: so Deutschland (ohne Auswirkung auf das Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention in deren Verhältnis), Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweden, Schweiz gemäß BGBl. 2025 II Nr. 79, EU gemäß BGBl. 2025 II Nr. 68, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Finnland, Polen, Malta gemäß BGBl. 2025 II Nr. 96.