Mit Urteil vom 8.8.2018 (Sentencia N°2018-12782) hat die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs entschieden, dass die Regelung in Art. 14 Ziff. 6 des Familiengesetzbuchs, die die Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Ehe verbietet, verfassungswidrig ist.