Am 18.7.2025 hat die kubanische Nationalversammlung ein neues Kinder- und Jugendgesetzbuch (Código de la Niñez, Adolescencias y Juventudes) verabschiedet, das am 28.1.2026 in Kraft treten soll.
Am 18.7.2025 hat die kubanische Nationalversammlung ein neues Zivilregistergesetz verabschiedet, das das bisherige Gesetz zu dieser Materie (Zivilstandsregistergesetz, Gesetz Nr. 51 von 1985) ersetzen soll.
Mit Resolución Nr. 218/2020 des Justizministeriums werden die Verfahrensvorgaben für die Beantragung einer Ehefähigkeitsbescheinigung durch im Land lebende Kubaner, die Ausländer heiraten wollen, neu gefasst.
Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung tritt für Kuba am 1.12.2018 in Kraft.
Quelle: (Übk. Nr. 28)