Mit Resolución Nr. 218/2020 des Justizministeriums werden die Verfahrensvorgaben für die Beantragung einer Ehefähigkeitsbescheinigung durch im Land lebende Kubaner, die Ausländer heiraten wollen, neu gefasst.
Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung tritt für Kuba am 1.12.2018 in Kraft.
Quelle: (Übk. Nr. 28)