27. August 2024
Kuba

Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet

Am 19.7.2024 hat die kubanische Nationalversammlung einen umfangreichen Gesetzentwurf für ein Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet. Das Gesetz wird das erste seiner Art sein – bisher war die Staatsangehörigkeit lediglich in der Verfassung und einem Dekret von 1944 geregelt. Es soll 180 Tage nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft treten. Vorgesehen ist u. a., dass der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit nicht zum Verlust der kubanischen führt. 

Das Gesetz ermächtigt den kubanischen Präsidenten, denjenigen per Dekret die Staatsbürgerschaft zu entziehen, die sich »einer bewaffneten Organisation anschließen, die das Ziel hat, das Land oder seine Bürger anzugreifen«, sowie denjenigen, die »Handlungen begehen, die hohen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen« des Staates zuwiderlaufen. Die betreffende Person muss ihren Wohnsitz außerhalb des Landes haben oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, wobei Ausnahmen aus schwerwiegenden Gründen vorgesehen sind. Die entsprechenden Bestimmungen sollen, wie es im Zusammenhang mit dem Erlass hieß, nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen; ihre Reichweite sei durch ausländische Kommentatoren übertrieben worden.

Link zum Text des Gesetzentwurfs 

Link zu Meldung auf der Website von Präsident und Regierung