Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird gemäß seinem Art. 12 Abs. 3 am 7.6.2026 im Verhältnis zu Algerien für die Staaten in Kraft treten, die gegen den Beitritt keinen Einspruch erhoben haben.