Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 13.10.2022 (17 UF 186/22) entschieden, dass der Rückführung eines von einem Elternteil nach Deutschland entführten minderjährigen Kindes in die Ukraine nach den Bestimmungen des HKÜ wegen der Kampfhandlungen in der Ukraine derzeit die Vorschrift des Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ entgegensteht.