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Zum Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen hat Malta seine Erklärung vom 1.8.2012 zurückgenommen und Deutschland eine geänderte Adresse der Zentralen Behörde für das Land Berlin notifiziert.
Quelle: BGBl. 2018 II 445, Erklärung einsehbar unter (Übk. Nr. 14)

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Deutschland hat eine Erklärung zum Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) abgegeben, nach der die Autonome Republik Krim und die Stadt Sewastopol für die Anwendung des Übereinkommens für Teile des ukrainischen Hoheitsgebiets erachtet werden.
Quelle: BGBl. 2018 II 854

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Deutsch-chinesische Richtertagung

Vom 3.9. bis 7.9.2018 veranstaltet die Deutsche Richterakademie in Kooperation mit der Nationalen Richterakademie des Obersten Volksgerichts der VR China und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Trier die 11. Deutsch-chinesische Richtertagung.

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird nach dem Einspruch Deutschlands gegen den Beitritt Tunesiens gemäß Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ im Verhältnis Deutschlands zu Tunesien nicht in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2017 II 1565, BGBl. 2018 II 31

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Apostille-Handbuch

Es wurden verschiedene Übersetzungen des Apostille-Handbuchs (betreffend die praktische Durchführung des Apostille-Übereinkommens) veröffentlicht; darunter findet sich auch eine deutsche.

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Änderung der KRK

Die Änderung vom 12.12.1995 des Art. 43 Abs. 2  des Übereinkommens vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für Deutschland am 18.11.2002 in Kraft getreten.

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