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Übereinkommen über Befreiung von der Legalisation

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, völkerrechtlich in Kraft für Paraguay am 30.8.2014 und für Burundi am 13.2.2015, hat im Verhältnis dieser Staaten zu Deutschland keine Geltung, da Deutschland einen Einspruch gemäß Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens gegen deren Beitritt eingelegt hatte.
Quelle: BGBl. 2015 II 151

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Fakultativprotokoll zur KRK tritt in Kraft

Costa Rica hat am 14.1.2014 als 10. Staat seine Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum New Yorker UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren hinterlegt.

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