Deutschland

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Gesetz zur Durchführung des Haager Kindesunterhaltsübereinkommens

Das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts ist am 20.2.2013 ergangen.

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Gesetz zur Anpassung des IPR

Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des IPR an die VO (EU) Nr 1259/2010 [d.h. die Rom III-VO] und zur Änderung anderer Vorschriften des IPR vom 23.1.2013 ist am 29.1.2013 in Kraft getreten.
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Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Die nach dem Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht vom 7.6.1968 zu bestimmenden nationalen Stelle und ihre Kontaktdaten werden – mit Ausnahme der deutschen – nicht mehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sondern können abgerufen werden unter: www.conventions.coe.int.
Quelle: BGBl. 2011 II S.1140

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Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Die nach dem UN-Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20.6.1956 zu bestimmenden nationalen Stellen und ihre Kontaktdaten werden – mit Ausnahme der deutschen – nicht mehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sondern können abgerufen werden unter: www.treaties.un.org.
Quelle: BGBl. 2011 II S.1139

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Haager Kinderschutzübereinkommen

Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern ist für Deutschland am 01.01.2011 in Kraft getreten.
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