10. April 2012
Deutschland, Frankreich

Deutsch-französisches Abkommen über Wahl-Zugewinngemeinschaft

Das deutsche Zustimmungsgesetz zum Abkommen vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft ist am 15.3.2012 ergangen. Das Gesetz tritt jedoch (mit Ausnahme seines Art. 1, betreffend die Zustimmung und die Veröffentlichung des Abkommens) erst künftig, d.h. einen Monat nach Austausch der Ratifizierungsurkunden und Bekanntgabe des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Quelle: BGBl 2012 II 178-186