Deutschland

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Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag

Der deutsch-sowjetische Konsularvertrag vom 25.4.1958 (BGBl. 1959 II 232) ist nach einvernehmlicher Beendigung im Verhältnis zwischen Deutschland und Georgien am 25.5.2022 außer Kraft getreten.

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HKÜ

Das Haager Übereinkommen v. 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird nach seinem Art. 38 Abs. 5 im Verhältnis von Deutschland zu Bolivien und Jamaika am 1.10.2022 in Kraft treten.

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Europäische BeweisVO, Europäische ZustellungsVO

Zur EuBVO n. F. (Verordnung (EU) 2020/1783) und zur EuZVO n. F. (Verordnung (EU) 2020/1784) ist das deutsche Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen vom 24.6.2022 ergangen.

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist nach Rückzug des deutschen Einspruchs gem. Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ (vgl. BGBl. 2015 II 151) im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Paraguay am 6.1.2022 in Kraft getreten.

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HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist gemäß seinem Art. 39 Abs. 5 für Georgien im Verhältnis zu Deutschland am 19.3.2022 in Kraft getreten.

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HAdoptÜ

Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.5.1993 ist, wie bereits gemeldet, für Niger am 1.9.2021 in Kraft getreten, infolge des deutschen Einspruchs v. 24.11.2021 gegen den Beitritt der Republik Niger jedoch nicht im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland.

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Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag vom 25.4.1958

Der deutsch-sowjetische Konsularvertrag vom 25.4.1958 (BGBl. 1959 II 232) ist nach dessen Kündigung durch Deutschland am 19.3.2020/16.6.2020 gemäß dessen Art. 37 Abs. 2 Satz 2 im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan mit Ablauf des 16.6.2021 außer Kraft getreten.

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Vorgriff auf die Brüssel IIb-VO

In Bezug auf den Austausch von Informationen zwischen Jugendämtern und Gerichten innerhalb der Europäischen Union gibt es seit 1.1.2022 eine Änderung.

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