Dänemark

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Haager Übereinkommen über Kindesentführung

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist von Dänemark unter Rücknahme seiner früheren Erklärung mit Wirkung vom 1.6.2016 als auch für Grönland anwendbar erklärt worden.
Quelle: BGBl. 2016 II 695

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Europäisches Übereinkommen über Vollstreckung von Sorgerechtsentscheidungen

Das Luxemburger Europäische Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses wird nach Rücknahme der ursprünglichen Erklärung Dänemarks über die Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens auf Grönland vom 30.3.2016 für Grönland am 1.7.2016 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2016 II 503

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Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.

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EuGVVO

Die VO (EU) Nr. 1215/2012 vom 12.12.2012 gilt nun auch für Dänemark.

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Mitmutterschaft eingeführt

Am 12.6.2013 wurden in Dänemark Regelungen zur Mitmutterschaft verabschiedet, die am 1.12.2013 in Kraft treten.
 

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Haager Kinderschutzübereinkommen

Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19.10.1996 ist für Dänemark seit 1.10.2011 in Kraft.
Quelle: www.hcch.net

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