Der oberste Gerichtshof Dänemarks (Højesteret) hat in einem Urteil vom 23.3.2017 entschieden, dass die Regelungen zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe aus dem Jahre 2012, die dazu führen, dass eine solche Ehe auch kirchlich vor Geistlichen der lutherischen Staatskirche geschlossen werden kann, verfassungskonform sind.