Vereinigtes Königreich

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Brexit und internationales Familienrecht

Von Professor Dr. Anatol Dutta

Brexit: Mit Wirkung zum 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten – ein Schritt, der langfristig auch Konsequenzen für das Familienrecht und insbesondere das internationale Ehe- und Kindschaftsrecht haben wird.

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Status einer nur islamisch geschlossenen Ehe

Der Court of Appeal von England und Wales hat in einem Urteil vom 14.2.2020 ein 2018 gefälltes Urteil des High Court verworfen, mit dem eine in England mittels einer islamischen Eheschließungszeremonie geschlossene Ehe für nichtig (void) erklärt worden war.

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Empfehlungen für den Fall eines ungeregelten Brexit

Resolution (eine Vereinigung von Familienrechtsanwälten) und die Law Society haben gemeinsame Empfehlungen für Familienrechtsanwälte in England und Wales im Hinblick auf einen möglichen ungeregelten Brexit veröffentlicht.

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Handreichung zu Brexit-Folgen

Die britische Regierung hat im September 2018 eine Handreichung („Guidance“) ins Internet gestellt, die die Behandlung von Zivilrechtsfällen mit Auslandsbezug für den Fall eines ungeregelten Brexit betrifft.

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Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Vereinigte Königreich hat vorsorglich für den Fall eines ungeregelten Brexit das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen ratifiziert.

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Studie zu Konsequenzen des Brexit für das Familienrecht

Das Policy Department for Citizens’ Rights and Constitutional Affairs des Europäischen Parlaments hat eine Studie über die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU auf dem Gebiet des Familienrechts nach dem Rückzug des Vereinigten Königreichs aus der EU in Auftrag gegeben.

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Nur religiös geschlossene Ehe nichtig, aber keine Nichtehe

Der englische High Court of Justice hat in der Entscheidung Akhter v Khan (Rev 3) [2018] EWFC 54 vom 31.7.2018 eine in Großbritannien (nur) nach islamischem Recht geschlossene Ehe nicht – wie die bisherige Rechtsprechung – als (nicht existente) Nichtehe erachtet, sondern lediglich als nichtig (void) i.S. Sec 11 Matrimonial Causes Act 1973.

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