Das Europäische Übereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird für Griechenland und Kroatien am 1.10.2018 in Kraft treten.
Quelle: (SEV Nr. 210), zu Kroatien auch BGBl. 2018 II 312
Mit Gesetz Nr. 4509/2017, im Gesetzblatt veröffentlicht am 27.12.2017, ist die Möglichkeit zur einvernehmlichen Scheidung vor dem Notar eingeführt worden.
Das CIEC-Übereinkommen Nr. 20 über die die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen vom 5.9.1980 ist für Griechenland am 1.9.2014 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2015 II 1996
Am 27.1.2014 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass sie der Entscheidung Griechenlands zustimmt, künftig die Rom III-Verordnung (VO (EU) 1259/2010) anzuwenden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom 7.11.2013 eine Regelung im griechischen Recht der Lebenspartnerschaften für EMRK-widrig erklärt.