Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen ist für Kasachstan am 1.6.2006 in Kraft getreten.
Quellen: BGBl. 2016 II 1012 und (Vorbehalte, Erklärungen)