Malta

IEK Aktuell

HZÜ

Malta hat am 17.9.2019 dem Verwahrer mitgeteilt, dass das Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15.11. 1965 am 17.7.2018 für Malta anwendbar wurde.
Quelle: BGBl. 2020 II 459

IEK Aktuell

HZÜ

Zum Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen hat Malta seine Erklärung vom 1.8.2012 zurückgenommen und Deutschland eine geänderte Adresse der Zentralen Behörde für das Land Berlin notifiziert.
Quelle: BGBl. 2018 II 445, Erklärung einsehbar unter (Übk. Nr. 14)

Malta abonnieren