Eine im August verabschiedete Änderung des Zivilregistergesetzes bringt Neuerungen bei den Regelungen zur Berichtigung von personenstandsrechtlichen Registereinträgen.
Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit gilt für Litauen ab dem 20.10.2013 und für Nicaragua ab dem 27.10.2013.
Quelle: BGBl 2013 II 1275
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation ist nach seinem Art. 12 Abs. 2 am 14.5.2013 für Nicaragua in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 528
In Nicaragua wurde im August das Zweite Buch des neuen Familiengesetzbuches (Código de la Familia) durch die Nationalversammlung angenommen.
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