Am 18.1.2024 wurde in der Nationalversammlung zum zweiten Mal eine Verfassungsreform beschlossen, die Art. 21 der Verfassung so ergänzt, dass „Vaterlandsverrätern“ die nicaraguanische Staatsangehörigkeit entzogen werden kann.
Am 9.2.2023 hat die nicaraguanische Nationalversammlung (Asamblea Nacional) eine Ergänzung zu Art. 21 der Verfassung verabschiedet, nach der „Vaterlandsverräter“ (Traidores a la Patria) die Staatsangehörigeneigenschaft verlieren.
Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke wird für Nicaragua am 1.2.2020 in Kraft treten, soweit nicht Vertragsstaaten nach Art 28 HZÜ einen Einspruch einlegen.
Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen tritt für Nicaragua im Verhältnis zu Deutschland am 13.8.2019 in Kraft.
Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Nicaragua am 18.4.2020 in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 38)
Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen tritt für Nicaragua am 28.4.2019 in Kraft, Geltung im Verhältnis zu Deutschland tritt jedoch erst nach Annahme des Beitritts gemäß Art. 39 HBÜ ein.
Quelle: (Übk. Nr. 20)