26. Januar 2024
Nicaragua

Staatsangehörigkeitsentzug bei "Vaterlandsverrätern"

Am 18.1.2024 wurde in der Nationalversammlung zum zweiten Mal eine Verfassungsreform beschlossen, die Art. 21 der Verfassung so ergänzt, dass „Vaterlandsverrätern“ die nicaraguanische Staatsangehörigkeit entzogen werden kann. (Die nicaraguanische Verfassung sieht vor, dass eine Verfassungsänderung in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungsperioden in der Nationalversammlung beschlossen werden muss.) Ein erster Parlamentsbeschluss hierzu war am 9.2.2023 ergangen. Schon im Anschluss an den Beschluss im letzten Jahr war ein – da die Verfassungsänderung noch nicht wirksam war – verfassungswidriges Ausführungsgesetz erlassen und über dreihundert Oppositionellen die Staatsangehörigkeit entzogen worden. Unabhängig davon ist auch fragwürdig, ob der Entzug mit dem neuen Verfassungtext vereinbar ist, da Art. 20, dessen Text nicht geändert wurde, vorsieht, dass gebürtigen Nicaraguanern die Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden kann.

Pressemeldung der Nationalversammlung

Link zum Gesetzblatt mit dem Gesetzestext