Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen tritt für Nicaragua am 28.4.2019 in Kraft, Geltung im Verhältnis zu Deutschland tritt jedoch erst nach Annahme des Beitritts gemäß Art. 39 HBÜ ein.
Quelle: (Übk. Nr. 20)