Peru

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Verfahren zur Bestimmung der Vaterschaft

In Peru ist am 2.8.2017 mit der Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten ein Gesetz (Ley 30628) verabschiedet worden, das die Verfahrensregelungen für die Bestimmung der außerehelichen Vaterschaft ändert.

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Eintragung eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares ins Grundstücksregister

Nach einer Entscheidung des Tribunal Registral in Lima vom 16.9.2016 (Resolución Nr. 1866 2016-SUNARP-TR-4) kann ein gleichgeschlechtliches Ehepaar bei Grunderwerb ins Grundstücksregister eingetragen werden. Die (in Belgien geschlossene) Ehe sei nach IPR-Regeln anzuerkennen; insbesondere liege auch kein Ordre-Public-Verstoß vor.

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Scheidung trotz Unterhaltsrückstand

Der Oberste Gerichtshof Perus, die Corte Suprema, hat im Mai 2016 entschieden, dass eine Scheidung aufgrund zweijähriger Trennung nach Art. 333 Ziff. 12 des Zivilgesetzbuchs auch dann möglich ist, wenn sich der Kläger zum Zeitpunkt der Entscheidung mit Unterhaltszahlungen im Rückstand befindet, solange das bei Einreichung des Scheidungsantrags noch nicht der Fall war.

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Frankreich am 7.4.2016 und für Peru am 6.4.2016 in Kraft.

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Änderung im Namensrecht für Adoptivkinder

Der peruanische Kongress hat Ende August mit 73 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung eine Änderung zu Art. 22 des Zivilgesetzbuchs verabschiedet, der die Namensführung von Adoptierten betrifft.

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