Paraguay

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HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen tritt am 13.4.2024 für Paraguay nach Annahme des Beitritts nach Maßgabe von Vorbehalten und Erklärungen auch gegenüber Deutschland in Kraft.

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HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Paraguay am 22.8.2023 in Kraft treten.

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HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Paraguay am 1.1.2024 in Kraft treten.

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Gesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht

Der paraguayische Staatspräsident hat das Gesetz Nr. 7052 von 12.1.2023 verkündet. Dieses enthält Ausführungsvorschriften zu den die Staatsangehörigkeit regelnden Bestimmungen der Verfassung, namentlich Art. 146, 147 und 149 Verf., und nimmt insbesondere die doppelte Staatsangehörigkeit in den Blick.

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist nach Rückzug des deutschen Einspruchs gem. Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ (vgl. BGBl. 2015 II 151) im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Paraguay am 6.1.2022 in Kraft getreten.

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Gesetz zu Abkommen über doppelte Staatsangehörigkeit

In Paraguay hat am 7.12. 2019 der Senat und am 11.12.2019 die Abgeordnetenkammer ein Gesetz zur Bestätigung des am 26.3.2019 per Notenwechsel verabschiedeten Übereinkommens zwischen Paraguay und Italien zur Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit zwischen beiden Ländern verabschiedet.

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KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit,dasanzuwendendeRecht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) wird für Paraguay am 1.7.2019 in Kraft treten.
Quellen: (Übk. Nr. 34), BGBl. 2019 II 303

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Übereinkommen über Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist für die Elfenbeinküste am 3.10.2013, für Ecuador am 24.9.2012 und für Paraguay am 6.6.2012 in Kraft getreten; für Luxemburg tritt es am 20.12.2017 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2017 II 1319

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist am 20.4.2017 für Paraguay in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2017 II 316

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