28. Juni 2023
Paraguay

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Paraguay am 1.1.2024 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland und weiteren Vertragsstaaten jedoch erst bei fehlendem Einspruch gegen den Beitritt binnen sechs Monaten gemäß Art. 28 Abs. 2 HZÜ.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 14)