Senegal

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist für Senegal 23.3.2023 in Kraft getreten, nach Einspruch Deutschlands gemäß Art. 12 Ab.s 2 HApostilleÜ jedoch nicht im Verhältnis zu Deutschland.

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1968 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Pakistan am 9.3.2023 und für Senegal am 23.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland jedoch erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gemäß Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ.

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HAdoptÜ

Zum Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption erfolgten im Juni 2020 von zahlreichen Staaten aktuelle Angaben betreffend Behördenzuständigkeiten.

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Gleichstellung von Frauen im Staatsangehörigkeitsrecht

Eine Ende Juni verabschiedete Reform des senegalesischen Staatsangehörigkeitsrechts sieht vor, dass Frauen in Zukunft die senegalesische Staatsangehörigkeit an Kinder und Ehegatten in gleicher Weise weitergeben können wie Männer.
 

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Haager Adoptionsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.5.1993 gilt für Senegal ab 1.12.2011.
Quelle: www.hcch.net

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