Das Königreich der Niederlande hat m.W.v. 28.1.2026 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt Senegals zurückgezogen, womit das HApostilleÜ im Verhältnis dieser Staaten Geltung erlangt.