27. Mai 2026
Senegal
Strafbarkeit homosexueller Handlungen
Mit dem Gesetz Nr. 2026-08 vom 27.3.2026 ist Art. 319 des senegalesischen Strafgesetzbuchs geändert wurden. Das betrifft die Strafbarkeit »widernatürlicher« Handlungen, worunter auch homosexuelle Handlungen fallen, die mit Haft- und/oder Geldstrafen geahndet werden können. Auch vorher hatte es hierzu schon eine Regelung gegeben, die nun präzisiert und ausgeweitet wurde, bei gleichzeitiger Verschärfung der Strafen.
Link zu Nachricht des Global Legal Monitor der Library of Congress