Tunesien

IEK Aktuell

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen wird für Tunesien am 1.10.2017 in Kraft treten, sofern kein Vertragsstaat bis dahin gemäß Art. 28 HZÜ dem Beitritt widerspricht.
Quelle: (Übereinkommen Nr. 14)

IEK Aktuell

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Tunesien am 30.3.2018 im Verhältnis zu denjenigen Vertragsstaaten in Kraft treten, die dem Beitritt nicht innerhalb von sechs Monaten nach dessen Bekanntgabe widersprochen haben (Art. 12 Abs. 2 HApostille Ü).
Quelle: (Übereinkommen Nr. 12)

IEK Aktuell

Haager Konferenz für IPR

Am 4.11.2014 hat Tunesien seine Beitrittsurkunde zur Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vom 31.10.1951 hinterlegt und ist damit 78. Mitglied der Konferenz geworden.
Quelle:

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